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Füllen Sie auf unserer Webseite den Anmeldeformular aus.
So bald wir Ihren Anmeldeformular erhalten haben, werden wir Ihnen per Fax. e-mail oder Post unseren Familienfragebogen und Vermittlungsauftrag zu schicken.
Den von Ihnen ausgefüllten Familienfragebogen und unterschriebenen Vermittlungsauftrag schicken Sie Bitte per Fax. oder Post an unsere Au-Pair Agentur zurück.
Vorteilhaft währe es wenn Sie sich bereits aus unserer Au-Pair Galerie geeignete Au-Pair Bewerberinnen ausgewählt haben und im Anmeldebogen vermerkt haben.
Wir suchen für Sie selbstverständlich auch nach geeigneten Au-Pair Bewerberin.
Sie erhalten von uns normalerweise innerhalb 1 bis 2 Werktage die vollständigen Bewerbungsunterlagen per e-mail oder Post, einschließlich der uns bekannten Adressen und Telefonnummern.
Es würden uns freuen, wenn die Gasteltern versuchen mit dem Au-Pair selbst Kontakt aufzunehmen und sich persönlich in einem Telefon Gespräch ein Bild von der Au-Pair Bewerberin zu machen.
Es ist nicht immer einfach und kann unter Umständen etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ein Au-Pair zu erreichen, so helfen wir Ihnen und geben Ihnen wertvolle Tips. Wir übernehmen für Sie aber selbstverständlich die Kontaktaufnahme, wenn Sie sich für ein bestimmtes Au-Pair entschieden haben.
Entspricht keine Au-Pair Bewerberin Ihren Anforderungen, so übersenden wir Ihnen sehr gerne auf Anforderung neue Bewerbungen.
Wenn Sie sich für eine Au-Pair Bewerberin entschieden haben oder mit unseren Vorschlag einverstanden sind, teilen Sie uns es mit.
Wir erstellen dann den Vertrag über eine Au-Pair Beschäftigung und einen Einladungsbrief an Ihren
Au-Pair Kandidaten und senden Ihnen per Brief zu Unterschreibung zu, womit Ihr Au-Pair das Visum beantragen kann. Wird der Vertrag über eine Au-Pair Beschäftigung (zwischen Gastgeber, bestimmter Au-Pair und AU-PAIR Agentur Prokop) unterschrieben, so fällt die volle Vermittlungsgebühr sofort an. Auskunft über Visumerteilung bekommen Sie von unserer Agentur.
Au-Pair`s aus EU/EWR Staaten brauchen kein Visum und können sofort nach Deutschland oder Österreich einreisen.
Für deutsche Gasteltern gilt:
Wenn Ihr Au-Pair nach Deutschland eingereist ist müssen Sie noch vor der Arbeitsaufnahme bei zuständiger Arbeitsagentur für Arbeit eine EU-Arbeitserlaubnis beantragen und einholen.
Für österreichische Gasteltern gilt:
Wenn Ihr Au-Pair nach Österreich eingereist ist müssen Sie bei Ihren zuständigen Arbeitsmarktservice eine AMS-Anzeigenbestätigung beantragen um einen legalen Au-Pair Aufenthalt zu gewährleisten.
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