Au-Pair-Mail®


Schnelles Menü
Suche:
Newsletter:

quality
 
AGB`s

(Stand 01.01.05)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Au-Pair Agentur Prokop

§ 1 Geltung

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, sind Bestandteil aller geschlossener Verträge zwischen dem Kunden, im folgenden Gastfamilie genannt, und der Au-Pair Vermittlung Prokop. Regelungen, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung der Au-Pair Vermittlung Prokop genehmigt und bestätigt wurde. Die Geschäftsleitung der Au-Pair Vermittlung Prokop behält sich das Recht vor die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang der Änderungsmitteilung räumen wir dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die Änderungen der AGB gelten für die Au-Pair Vermittlung Prokop als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den neuen oder geänderten AGB schriftlich widerspricht.

Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bunds Agentur für Arbeit.

§ 2 Vermittlungsgebühren

Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben. Die Übersendung von Bewerbungen ist kostenlos. Sollten Sie kein Aupair der Agentur Prokop einladen, ist unser Service ebenfalls kostenlos. Vermittlungsgebühren werden erst fällig, wenn Sie sich für ein Au-pair entscheiden, das Au-pair Ihnen zusagt und wir den Au-pair-Vertrag für Sie und das Au-pair schreiben. Die Gebühren richten sich nach der geplanten Aufenthaltsdauer des Aupairs (Angaben jeweils inkl. MwSt):

Vermittlungszeitraum: 7 - 12 Monate 400,- €

Vermittlungszeitraum: 3 - 6 Monate 200,- €

Vermittlungszeitraum: bis zu 3 Monaten 150,- €

Selbst gesuchtes Au-pair 198,- €

§ 3 Rabatte

Gasteltern, die innerhalb der letzten 24 Monate ein Au-pair über die Au-pair Vermittlungs Agentur Prokop erhalten haben und mindestens 198,- € bezahlt haben, erhalten 25 % Rabatt auf die neu zu zahlende Rechnung.

§ 4 Vertragsabschluß und Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren

Der Vertrag über die Vermittlung oder Betreuung eines Au-Pair tritt mit dem Tag des Eintreffen, der Vermittlungsvereinbarung, bei der Au-Pair Vermittlung Prokop in Kraft. Abweichend davon ist nur die Datumsangabe um Vertrag bindend sofern dieser vorab ausgestellt wurde, um die direkte Zusendung des Vertrages durch die Gastfamilie zu ermöglichen. Der Vertrag wird immer in dreifacher Ausfertigung, der zukünftigen Gastfamilie zur Unterschrift vorgelegt und ist nur im Original und Stempel gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der Au-Pair Vermittlung Prokop zu hinterlegen.

Mit der Erstellung des Au-pair Vertrags (wird von der Agentur erst erstellt, wenn Sie dem Au-pair zusagen und das Au-pair Ihnen zusagt) sind 50 % der Vermittlungsgebühr zu zahlen, die weiteren 50% sind zu zahlen, wenn das Au-pair das Au-pair Visum bei der Botschaft beantragt. Bei Au-pair`s die kein Visum benötigen, ist die Gesamtsumme sofort mit der Erstellung des Vertrages fällig. Bei selbst gesuchten Au-pair`s ist die Gebühr nach der Vertragserstellung ebenfalls sofort fällig.

Die Zahlungen sind zu leisten durch Überweisung, Lastschriftverfahren oder per Nachnahme (nur bei Gasteltern aus Österreich und Schweiz) auf das Konto der Au-Pair Agentur:

RAIFFEISENBANK OBER-UNTERHAUSEN-SINNING eG

BLZ: 721 697 53 KONTO-NR: 41 408

 

§ 5 Rückzahlung von Gebühren bei vorzeitiger Beendigung des Au-pair Verhältnisses

Kündigung innerhalb von 4-5 Wochen:

Neuvermittlung mit 50 % Rabatt oder Rückzahlung von 30 % der Gebühren

Kündigung innerhalb von 5-6 Wochen:

Neuvermittlung mit 30 % Rabatt oder Rückzahlung von 15 % der Gebühren

Kündigung nach mehr als 8 Wochen:

25 % Rabatt für wiederkehrende Gasteltern (Siehe § 3 Rabatte)

Des weiteren erfolgt keine Rückzahlung oder kostenlose Neu Vermittlung, wenn auf dem Gasteltern Anmeldebogen falsche Angaben gemacht worden sind oder die Bedingungen des Au-Pair Vertrages nicht eingehalten werden. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Vertragsauflösung muß schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigungsbenachrichtigung bei der vermittelnden Agentur. Eine Rückzahlung von Gebühren oder eine Neuvermittlung mit Rabatten kann für die Gastfamilie nur erfolgen, wenn keine Verletzung des Au-pair Vertrages durch die Gastfamilie vorliegt und/oder die Bedingungen der Agentur für Arbeit oder AMS Österreich nicht eingehalten worden sind.

 

§ 6 Rücktritt der Gastfamilie vom Au-pair Vertrag vor Eintreffen des Au-pair`s

Wurden bereits Unterlagen für den Vertrag durch Veranlassung der Gasteltern vorbereitet und die Gasteltern treten von der Vermittlung zurück (aus Gründen, die nicht von der Vermittlungsagentur verschuldet wurden), so wird eine Agentur Bearbeitung pauschale in Höhe von 150,- € + MwSt. erhoben (die Familie hat für den Fall das Recht nachzuweisen, das ein geringerer Schaden entstanden ist). Bereits gezahlte höhere Gebühren werden rückerstattet.

 

§ 7 Haftungsausschluß

a.) Die Au-Pair Agentur Prokop übernimmt keine Haftung für, sowie gegenüber dem Au-pair Bewerber und der Gastfamilie. Das Au-Pair steht in keinem juristischen Verhältnis zur Au-Pair Agentur Prokop und die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung eines Au-Pair`s in die Gastfamilie. Die Dienstleistung ist mit dem Tag des Eintreffens des Au-Pair`s erbracht. Wir stehen als Ansprechpartner die gesamte Au-Pair Zeit weiter zur Verfügung. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.

b.) Dem Auftraggeber wird auf Wunsch die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem Zukünftigen Au-Pair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadenersatzansprüche sowie Gebühren Rückerstattung ausgeschlossen.

c.) Mündliche Neben Abreden mit dem Au-Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.

d.) Angaben die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen, Referenzen, Photos, Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gegeben werden sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr.

e.) Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluß. Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie zum Beispiel: eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visums Angelegenheiten, haben keinen Einfluß auf die vereinbarte Gesamtgebühr.

f.) Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.

g.) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch ansteckende Krankheiten des Au-Pair`s entstehen (Wir empfehlen dem Auftraggeber gesonderte Untersuchungen durchführen zu lassen).

h.) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die das Au-Pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen die das Au-Pair mit dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist.

i.) Im Falle des Scheiterns einer Vermittlung, können daraus keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Au-Pair Vermittlung Prokop geltend gemacht werden.

 

§ 8 Versicherung des Au-Pair

Gastfamilie ist verpflichtet das aufgenommene Au-Pair durch private und/oder gesetzliche Versicherungsträger gegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu versichern. Die Versicherung ist unverzüglich nach Eintreffen bei der Gastfamilie durch diese zu veranlassen, jedoch bis spätestens zu der vom Versicherer zugestandenen Frist. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie alleinig die Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung des Au-Pair, ggf. bis dessen vollständigen Genesung oder Transportfähigkeit. Dringend Empfehlenswert ist der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung für das Au-Pair. Die Au-Pair Vermittlung Prokop haftet nicht, durch das Au-Pair verursachte Schäden bei der Gastfamilie oder Dritten.

 

§ 9 Behördliches Genehmigungsverfahren

Zur Genehmigung eines Au-Pair Aufenthaltes in einer deutschen Gastfamilie gehört die Prüfung der Bewerberin/er und Gastfamilie durch die zuständigen deutschen Behörden und Ämter. Die Au-Pair Vermittlung Prokop sieht sich nicht in der Lage dieses Genehmigungsverfahren zu umgehen oder abzukürzen. Die Verschleppung des Genehmigungsverfahrens z. B. durch Fehlerhafte Angaben von seitens des Au-Pair oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, können der Agentur nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr.

 

§ 10 Weitergabe von Bewerbungen

Übersandten Vermittlungsvorschläge und Mitteilungen per E-mail oder Post sind nur für die Gastfamilie bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht zugänglich gemacht werden. Erfolgt infolge unbefugter Weitergabe an Dritte eine Vermittlung, so ist die Gastfamilie verpflichtet, der Au-Pair Agentur Prokop Schadenersatz in Höhe der Vermittlungsgebühr zu zahlen, die im Erfolgsfalle zu leisten wäre.

 

§ 11 Datensicherheit und Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten und Bestandsdaten von der Au-Pair Vermittlung Prokop oder von diesem beauftragten Dritte während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem vor Jahresantrag aktualisiert und übernommen. Die Au-Pair Vermittlung Prokop weist ausdrücklich hin, daß Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden bei der Übertragung über offene Netzen eine Einsichtnahme durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtstand, Vermittlungsgenehmigung und Rechtsanwendung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 86633 Neuburg (Donau), Bundesrepublik Deutschland

Auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 13 Sonstiges

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, das seine persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer verarbeitet, weitergeleitet und gespeichert werden.

Durch Weitergabe von den persönlichen Daten des Auftraggebers an Partneragenturen sowie an Au-Pair`s, wird eine initiativ Bewerbung von dem Au Pair ausgeschlossen. Das heißt: Durch eine direkt Anfrage (Bewerbung) von Au-Pair`s bei dem Auftraggeber, die durch Weiterleitung der Adresse vom Auftragnehmer erfolgte, ist eine Reduzierung der Gebühr ausgeschlossen.

Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Au-Pair`s die von der Vermittlungs Agentur Prokop angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu mißbrauchen. Bei Verstoß wird der Auftragnehmer dies g.g.f strafrechtlich verfolgen.

Der Auftraggeber erklärt, das er vom Auftragnehmer über die Bestimmungen der Arbeitserlaubnis für Au-Pair`s in der BRD in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-Pairs aus nicht EU/EWR Statten benötigen vor Antritt der Au-Pair Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.

Alle Erklärungen, Dokumente und Rechnungen der Au-Pair Vermittlungs Agentur Prokop können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet und versendet werden.

Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen dieses Vertrages bzw. Verträge und AGB`s sind unwirksam.

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der Vermittlungs- und Betreungsvereinbarung und/oder der Betreuungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksam Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

Das gilt auch für eine Änderung der Schrift Formklausel.




Au-Pair                                          Copyright 2005 © Au-Pair Vermittlungs Agentur Prokop                              design:webreklama

Au-Pair, Au Pair Program, biuro aupair Prokop, Au Pair Niemcy, Austria

Au-Pair Bureau Prokop - Au-Pair Program Germany and Au-Pair Program Austria. Deutchland Au-Pair and Au-Pair in Deutchland und Austria.
We offer au-pair work in germany and austria. Guest family for you.

Najważniejsze strony:

Wszystkie strony w serwisie:


Au Pair program w niemczech i austrii - pracuj jako au pair dla niemieckich lub austriackich rodzin

Au-Pair Agentur Prokop - pośrednictwo au pair.

Serwisy partnerskie:
tworzenie stron internetowych domeny eu tanie domeny serwery www tanie domeny serwery tanio tworzenie reklamy pozycjonowanie warszawa katalog stron
Słowa kluczowe dla tej strony:

Opiekunka do dzieci, program aupair, au-pair program, program au-pair niemcy, niemcy au-pair, Au-Pair Niemcy - Au-Pair Austria - Wyjazdy Au-Pair - Program Au-Pair, Nasz Au-pair, aupair, Au-Pair, Au-Pair Niemcy, Au-Pair Austria, aupair austria
au-pair za granicą, tanie wyjazdy au-pair, wyjazdy au-pair, au-pair tanio, tani wyjazd au-pair aupair niemcy, biuro aupair, biuro au-pair, praca za granica, praca za granicą, program au-pair austria, au-pair w austrii, au-pair w niemczech, aupair w austrii, aupair w niemczech,

program au-pair, au-pair program,

wyjazdy w ramach au-pair, au pair, au pair niemcy, austria, niemcy